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Nutzungsbestimmungen

Hier finden Sie die allgemeinen sowie spezielle Nutzungsbestimmungen der Dienste der Bürgernetze Main-Spessart e.V.

Bürgernetze Main-Spessart e.V.,
Der Vorstand.

Nutzungsbestimmungen der Bürgernetze Main-Spessart e.V.

Account / Bürgernetz

  1. Account i. S. d. Nutzungsbestimmungen ist die Zugangsberechtigung - Benutzerkennung und dazugehöriges Paßwort - sowie die damit verbundene Genehmigung, die Technik der Bürgernetze Main-Spessart e.V. zu benutzen.
  2. Bürgernetz i. S. d. Nutzungsbestimmung ist die Gesamtheit der Programme und Datenbestände, die die Bürgernetze Main-Spessart e.V. betreuen, sowie der Internet Zugang und die gesamte Datenverarbeitungstechnik.

Leistungsbeschreibung

  1. Grundsätzlich erhält jeder Nutzer einen Account, bis zu 5 E-Mail-Adressen und Speicherplatz auf dem Webserver der Bürgernetze Main-Spessart e.V. zum Einstellen einer privaten, nicht-gewerblichen Homepage.
  2. Die Nutzungsmöglichkeiten orientieren sich an der Verfügbarkeit der Datenverarbeitungstechnik.
  3. Der Nutzer hat Anspruch auf den Zugang, im Rahmen der technischen Möglichkeiten, zum System, den einwandfreien Betrieb und das Angebot an Internet-Diensten.

Haftungsausschluß

  1. Der Verein, seine Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen jegliche Haftung (aus vertraglicher und gesetzlicher Grundlage, insbesondere positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung) für Schäden aus, die dem Nutzer durch die Nutzung des Bürgernetzes oder des Vereins, seiner Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entstehen, sofern die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.
  2. Für Schäden, die daraus entstehen, daß das Bürgernetz nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, übernehmen der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen weder gesetzliche noch vertragliche Haftung.
  3. Der Verein, seine Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für die über das Bürgernetz übermittelten Informationen und Daten sowie deren Folgen, und zwar weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit, noch daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich macht, anbietet oder übersendet.

Nutzungsberechtigte

  1. Nutzungsberechtigte sind ausschließlich Personen, die sich durch Unterschrift mit den vorliegenden Bestimmungen einverstanden erklären und sie befolgen.
  2. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten durch Unterschrift nachzuweisen.
  3. Eine kommerzielle Nutzung des Accounts ist untersagt.
  4. Der Account wird widerruflich erteilt. Er kann jederzeit entzogen werden, wenn gegen Nutzungsbestimmungen der Bürgernetze Main-Spessart e.V. oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde.

Minderjährige

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich durch ihre Unterschrift die Nutzung des Accounts durch ihre Kinder nach geltendem Recht zu überprüfen.

Überlassung des Accounts

Die Überlassung des jeweiligen Accounts an Dritte ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

Protokoll

Der Verein behält sich das Recht vor, Systemzugriffe zu technischen Zwecken zu protokollieren.

Mißbräuchliche Nutzung

  1. Mißbräuchliche Nutzung hat den Entzug des Accounts und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.
  2. Die Nutzung des Accounts ist mißbräuchlich, wenn sie dazu dient, illegale Handlungen zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern.
  3. Die Nutzung des Accounts ist auch dann mißbräuchlich, wenn das Verhalten des Nutzers gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt.

Informationsangebot im Bürgernetz

  1. Die Bürgernetze Main-Spessart e.V. behalten sich das Recht vor, Daten und Informationen die nicht dem geltenden Recht entsprechen, zu sperren.
  2. Für das Einstellen von Informationen behält sich der Verein die Erhebung von Unkostenbeiträgen vor.

Haftung

Die Nutzer haften dem Verein und Dritten für die Folgen mißbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung, oder schuldhaft verursachter Schäden am Bürgernetz und den daraus entstehenden Schäden in vollem Umfang.

Sonderregelungen

Ausnahmen zu den Nutzungsbestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verein.

Änderungsvorbehalt

Die Bürgernetze Main-Spessart e.V. behalten sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

Unwirksamkeit

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht.

Erreichbarkeit

Die Bürgernetze Main-Spessart e.V. können Ihnen für den Internet-Zugang eine 97%ige Erreichbarkeit im Jahresdurchschnitt garantieren. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Unwetter, Stromausfälle, gesetzliche Änderungen oder Schaltungsfehler bei Leitungsvorlieferanten, also Vorfälle, die nicht im Verantwortungsbereich der Bürgernetze Main-Spessart e.V. liegen.

Sonstiges

Der Teilnehmer verpflichtet sich, Copyright- und andere gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Außerdem verpflichtet er sich, die Netiquette zu beachten. Die Bürgernetze Main-Spessart e.V. sind nicht verantwortlich für die im Internet angebotenen Dienste und haftet in keinem Fall für Schäden, die durch deren Nutzung entstehen. Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbestimmungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ist eine der Nutzungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Mitglied und die Bürgernetze Main-Spessart e.V. verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Der Account wird erst nach Eingang des WAVELINK-Antrags freigeschaltet. Der Teilnehmer ist nicht befugt, seinen WAVELINK-Account an Dritte abzutreten; er ist verantwortlich für die Geheimhaltung seines Passworts und hat die Bürgernetze Main-Spessart e.V. umgehend zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass unberechtigte Dritte seinen WAVELINK-Account nutzen. Jedes Mitglied hat nur Anspruch auf die Freischaltung eines WAVELINK-Accounts.

Ein einzelner Wavelink-Account darf nur mit einem einzigen Endgerät (Linksys/Mikrotik-Router) sowie nur innerhalb des Haushalts verwendet werden, der bei der Anmeldung angegeben wurde. Bei Umzug ist der neue Standort des Haushalts dem Trägerverein zu melden.

Besondere Nutzungsregeln für die breitbandige Internetanbindung

Jedes Mitglied sollte sich in der Nutzung des breitbandigen Internetzugangs kollegial bei der Bandbreitenbenutzung verhalten. Der Verein ist befugt ein ein Bandbreitemanagement zu installieren. Der Standard-WAVELINK-Zugang darf nicht als Standleitung mißbraucht werden. Um das zu verhindern erfolgt nach 24 Stunden eine Zwangstrennung der Verbindung. Eine Wiedereinwahl ist sofort wieder möglich.

Einzugsgebiet

Der WAVELINK-Zugang ist nicht flächendeckend im Landkreis Main-Spessart verfügbar. Derzeit gibt es WAVELINK in nur im Maintal im Bereich zwischen Gemünden und Rothenfels. Die aktuellen Einstiege sind zu finden unter www.WAVELINK.de, Rubrik Verfügbarkeit.

Erreichbarkeit

Die Bürgernetze Main-Spessart e.V. können Ihnen für den Internet-Zugang eine 97%ige Erreichbarkeit im Jahresdurchschnitt garantieren. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Unwetter, Stromausfälle, gesetzliche Änderungen oder Schaltungsfehler bei Leitungsvorlieferanten, also Vorfälle, die nicht im Verantwortungsbereich der Bürgernetze Main-Spessart e.V. liegen. Weiterhin gibt der Verein keine Garantie über die jeweils zur Verfügung stehende Bandbreite. Der Verein haftet nicht für event. Schäden, die durch einen Ausfall entstanden sind.

Kündigungsfristen

Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung ist jederzeit zum Monatsende möglich. Die Schlußabrechnung der WAVELINK-Gebühren kann erst Anfang des folgenden Monats nach dem Ausscheiden des Mitglieds vorgenommen werden. Dies ist beim Widerruf der Einzugsermächtigung zu berücksichtigen.

Tarifänderungen

Der WAVELINK Tarif kann jederzeit zum Monatsende gewechselt werden.
Für den Wechsel von Flat-Rate zu Volumentarif wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR erhoben.
Der Wechsel von Volumentarif zu Flat-Rate ist kostenlos.

Preise, Zahlungsmodalitäten

Es gelten die jeweiligen Nutzungsgebühren für WAVELINK (siehe www.wavelink.de)

Die Zahlung der Gebühren ist ausschließlich per Bankeinzug möglich. Zu jeder Abrechnungsperiode wird ein Einzelverbindungsnachweis (mit MwSt.-Ausweisung) kostenlos per E-Mail zugesandt. Bei Postversand von Einzelverbindungsnachweisen unter 50,00 EUR (ohne MwSt.) je Rechnung wird jeweils eine Gebühr von 2,50 EUR für Bearbeitung und Porto erhoben. Die Einzelverbindungsdaten werden nur zu Abrechungsangelegenheiten verwendet und gemäß Vorschrift der Regulierungsbehörde nach 80 Tagen gelöscht.

Die Bürgernetze Main-Spessart e.V. behalten sich vor, bei Verbindungsgebühren von mehr als 50,00 EUR im laufenden Monat, eine Abschlagsgebühr von 80% einzuziehen (Firmenmitglieder sind hiervon - i. d. R. - ausgenommen).

Sollten die monatlichen Gebühren unter 1,00 EUR liegen, werden diese nach Erreichung dieses Betrages abgebucht. Der monatliche Rechnungsbetrag wird auf volle Megabyte/ganze Eurocent (bei Volumentarif) aufgerundet. Gerät das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, so sind die Bürgernetze Main-Spessart e.V. berechtigt, vorbehaltlich eines Nachweises eines geringeren Schadens durch das Mitglied, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt den Bürgernetzen Main-Spessart e.V. ausdrücklich vorbehalten. Wird den Bürgernetzen Main-Spessart e.V. eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mitglieds, etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, Wechselprozesses oder einer Klageerhebung bekannt, so sind die Bürgernetze Main-Spessart e.V. berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt auch für Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr (Rücklastschriften etc.). Kommt das Mitglied mit der Zahlung seiner Rechnung in Verzug, wird der WAVELINK-Account sofort gesperrt. Das gleiche gilt auch bei anderen Vorfällen, die ernsthafte Zweifel an der Bonität des Mitglieds erzeugen. Für Rücklastschriften, die durch Verschulden des Mitglieds entstehen (z.B. keine Deckung oder nicht mitgeteilte Kontoänderung) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.

Im Volumentarif sind die monatlichen Gebühren auf 140 EUR begrenzt.

Im beiderseitigen Interesse der Nachvollziehbarkeit wird die Einspruchsfrist bei Einwänden zur monatlichen Abrechnung auf vier Wochen nach der Abbuchung festgelegt. Danach gilt die Abrechnung als genehmigt.

Sonstiges

Der Teilnehmer verpflichtet sich, Copyright- und andere gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Außerdem verpflichtet er sich, die Netiquette zu beachten. Die Bürgernetze Main-Spessart e.V. sind nicht verantwortlich für die im Internet angebotenen Dienste und haftet in keinem Fall für Schäden, die durch deren Nutzung entstehen. Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbestimmungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ist eine der Nutzungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Mitglied und die Bürgernetze Main-Spessart e.V. verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 
verein/nutzung.1352746912.txt.gz · Zuletzt geändert: 2016/01/29 13:18 (Externe Bearbeitung)
 
 
 

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