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2010-11: Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen

In der letzten Zeit haben die Urheberrechtsinhaber und deren Helfer die Verfolgung von Urheberrechtsverletzung stark vermehrt. Wer in einem solchen Fall ins Visier der Ermittler gerät erhält sehr schnell eine kostenpflichtige Abmahnung in drei bis vierstelliger Höhe. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anschlussinhaber selbst oder ein minderjähriges Familienmitglied eine solche Urheberrechtsverletzung begangen hat - der Anschlussinhaber wird haftbar gemacht.

Die Bürgernetze Main-Spessart raten dringend davon ab, urheberrechtlich geschützte Dateien mit sogenannten Tauschbörsenprogrammen (Filesharing-Programme) herunter zu laden, egal ob es sich um Musik, Kino-Filme oder Videos handelt.

Bitte sensibilisieren Sie auch Ihre Familienmitglieder zu diesem Thema!

Weitere Informationen finden Sie in einem ausführlichen Artikel des Heise-Verlags: http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html

 
vereinsleben/2010-11-urheberrechtsverstoesse.txt · Zuletzt geändert: 2011/10/24 13:30 von 127.0.0.1
 
 
 

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